Aktuelles
22.05.2025: SVS Trainingstage
SVS Trainingstage im Juni

22.05.2025: SVS Herzgesundheit
Gesundheitstage für das Herz von der SVS


20.05.2025: Die Allgemeine Bau-Chemie GmbH sucht einen Lohnverrechner
Die Allgemeine Bau-Chemie GmbH in der Fürbergstraße 63, 5020 Salzburg sucht einen Lohnverrechner in Teilzeit

20.05.2025: Die Allgemeine Bau-Chemie GmbH sucht einen Buchhalter
Die Allgemeine Bau-Chemie GmbH in der Fürbergstraße 63, 5020 Salzburg sucht einen Buchhalter in Teilzeit
Online-Seminar
WANN: Dienstag 23.04.2024 / 17:00-20:30
UE gem. BibuG: 4.00
REFERENT: Thomas Neuhauser
Preis Club-Mitglied bibu Salzburg
EUR 100,00
Preis Club-Mitglied anderes Bundesland
EUR 100,00
Preis Gast
EUR 200,00
Keine Anmeldung mehr möglich, Anmeldefrist abgelaufen.

Ansprechpartnerin für dieses Seminar:


Eva Meyer - Tel.: 0664 / 1023251 - Mail: eva.meyer@bibu-salzburg.at

Ansprechpartnerin für die technische Durchführung:


Eva Meyer - Tel.: 0664 / 1023251 - Mail: eva.meyer@bibu-salzburg.at
Ingrid Brunnauer - Tel.: 0664 / 1841685 - Mail: ingrid.brunnauer@bibu-salzburg.at
Claudia Pewny - Tel.: 0664 / 3518415 - Mail: claudia.pewny@bibu-salzburg.at
Wolfgang Maislinger - Tel.: 0664 / 3562390 - Mail: wolfgang.maislinger@bibu-salzburg.at


Ansprechpartnerin für Zahlungsverkehr:


Maria Nussdorfer - Tel.: 0664 / 2027034 - Mail: maria.nussdorfer@bibu-salzburg.at


Kursinhalte:




- Transparenzrichtlinie samt umfangreicher Änderung bei den Dienstverträgen und sich damit ergebender Notwendigkeit neuer Dienstverträge für alle ab 28.3.2024 neu eintretenden Dienstnehmer. Hier schauen wir uns im Detail die umfangreichen Änderungen an, insbesondere das Recht auf Mehrfachbeschäftigung, die zukünftige Tragung berufsnotwendiger Aus/Fort/Weiterbildungskosten, das Recht des Dienstnehmers auf Begründung von Kündigungen, die umfangreichen Strafregelungen bei Nichtausstellung der Dienstverträge etc.

- Neben den wenigen anderen Neuerungen schauen wir uns im Detail die umfangreiche Rechtsprechung des 1. Quartals 2024 im Arbeits – SV – und Steuerrecht an. Eine zentrale Entscheidung dreht sich hier um das Nichteinhalten der Ruhezeiten und damit entstehende Schadenersatzansprüche. In einer anderen Entscheidung wurde de facto die sogenannte neutrale Sphäre „gekillt“, womit bei „Sonderereignissen“ der Dienstgeber zukünftig (fast) immer entgeltpflichtig sein wird. Beide Entscheidungen bedeuteten einen vollkommenen Umbruch im Arbeitsrecht.
Ein Storno ist bis zum 19.04.2024 möglich, danach wird die Stornogebühr in voller Höhe der Kursgebühr fällig. Die Nennung einer Ersatz-Teilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Sollte die/der Ersatzteilnehmer/in nicht bibu-Mitglied sein, müssen wir den Gäste-Seminarbeitrag verrechnen.