Aktuelles
20.03.2024: Kanzlei Dr. Mayrl sucht Buchhalter/in
Kanzlei Dr. Mayrl sucht Mitarbeiter/in
in Teilzeit in Salzburg
Online-Seminar
WANN: Freitag 15.01.2021 / 13:00-20:00
UE gem. BibuG: 8.00
REFERENT: Roland Pühringer
Preis Club-Mitglied bibu Salzburg
EUR 96,00
Preis Club-Mitglied anderes Bundesland
EUR 108,00
Preis Gast
EUR 192,00

Ansprechpartnerin für dieses Seminar:


Eva Meyer - Tel.: 0664 / 1023251 - Mail: eva.meyer@bibu-salzburg.at

Kursinhalte:



• Die Sonderbetreuungszeit 4.0 mit einigen wesentlichen Änderungen gegenüber den Vorgängerversionen
• Die neue Schwangerenrisikofreistellung
• Verlegung Angleichung Kündigungsbestimmungen Arbeiter ans Angestelltengesetz
• Änderungen beim Neustartbonus
• Das Ende der Hacklerregelung und der Beginn des “Frühstarterbonus”
• Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld
• Stundungen der SV-Beiträge – die letzte Version
• Kurzarbeit – Phase 3 mit nochmaligen Änderungen
• Aktuelles zum Epidemiegesetz aus Sicht der Personalverrechnung mit durchaus überraschenden Feststellungen
• Die BUAG-Novelle
• Steuerliche Änderungen – rückwirkend per 1.1.2020 (z. B. FABO plus, Herabsetzung Eingangssteuersatz)
• Weitere Änderungen beim Jahressechstel: Das Kontroll-Jahressechstel wird ab 01.01.2021 modifiziert (teilweise entschärft).
• Novelle zum Berufsausbildungsgesetz
• Sonstige Änderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht
o Verschiebung der Angleichung der Kündigungsbestimmungen
von Arbeitern ans Angestelltengesetz
o Die neuen Werte in Arbeitsrecht, SV
und Lohnsteuer
o Änderungen in der Personalverrechnung betreffend
arbeitgebereigene (Elektro)Fahrräder und Pendlerpauschale
sowie Entbürokratisierung des Jobtickets
o Gutscheine statt Betriebsfeiern?
• Aktuelle Rechtsprechung (über 20 interessante Entscheidungen) wie z. B.
• OGH zur Rolle der Lehrzeit bei Angestellten in Bezug auf Dienstverhinderungen
• VwGH zur steuerlichen Berücksichtigung von SV-Dienstnehmeranteilen bei Sonderzahlungen – neue Regeln und neuer Programmieraufwand
Ein Storno ist bis zum 12.01.2021 möglich, danach wird die Stornogebühr in voller Höhe der Kursgebühr fällig. Die Nennung einer Ersatz-Teilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Sollte die/der Ersatzteilnehmer/in nicht bibu-Mitglied sein, müssen wir den Gäste-Seminarbeitrag verrechnen.