Online-Seminar
WANN: Freitag 28.01.2022 / 13:00-20:00
UE gem. BibuG: 8.00
REFERENT: Roland Pühringer
Keine Anmeldung mehr möglich, Anmeldefrist abgelaufen.
Ansprechpartnerin für dieses Seminar:
Eva Meyer - Tel.: 0664 / 1023251 - Mail: eva.meyer@bibu-salzburg.at
Ansprechpartnerin für Zahlungsverkehr:
Maria Nussdorfer - Tel.: 0664 / 2027034 - Mail: maria.nussdorfer@bibu-salzburg.at
Kursinhalte:
Aktuelle Änderungen und Neuerungen in der Personalverrechnung
• Kündigungsregelungen NEU bei Arbeiter*innen seit 1.10.2021
o Die neue Regelung
o Praxiserfahrungen
o Umsetzungstipps
• Änderungen bei der Lohnpfändung seit 1.7.2021
o Neues bei der Pfändung von freien Dienstnehmer*innen
o Änderungen bei den Zusammenrechnungen
o Schicksal von Pfändungen bei Betriebsübergang und Wechsel
innerhalb des Konzerns
o Auswirkungen des erweiterten Exekutionspakets auf die
Personalverrechnung
• Änderungen beim LSD-BG seit 1.9.2021
o Änderungen bei grenzüberschreitenden Entsendungen und Überlassungen,
o Auswirkungen der LSD-BG-Änderungen auf die „normale Personalverrechnung“
Rechtssprechung:
• Ausbildungskostenrückersatz
o Konsequenzen einer unterlassenen vorab vereinbarten
Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung
• Entgeltsfortzahlung
o Verpflichtende Anrechnung von Arbeiterdienstzeiten
nach Übernahme ins Angestelltendienstverhältnis
o OGH zur einvernehmlichen Auflösung von Dienstverhältnissen
o Verpflichtung zur Zahlung von anteiligen Sonderzahlungen
über das Ende der Beschäftigung hinaus nach Dienstgeberkündigung
bzw. einvernehmlicher Auflösung während des Krankenstandes
• Sonderzahlungen
o Gesetzliche Mischberechnungsregeln im Verhältnis
zu kollektivvertraglichen Regeln.
• Urlaub
o Anspruch auf Urlaubsersatzleistung trotz unberechtigten
vorzeitigen Austritts
Sonstige Aktualitäten:
• Rechtsfragen zu 3G am Arbeitsplatz
• Anpassungen bei der Kurzarbeitsrichtlinie
Gesetzlich Änderung:
• Homeoffice-Regelungen von A bis Z
• Die neue Öffi-Ticket-Regelung von A bis Z
• Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022
o Neue steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung
o Tarifabsenkungen ab Mitte 2022
o Anhebung des Familienbonus PLUS ab 1.7.2022
o Wiedereinführung steuerlicher Absetzbarkeit
von Wohnraumsanierungsmaßnehmen
und vieles mehr...
Ein Storno ist bis zum 25.01.2022 möglich, danach wird die Stornogebühr in voller Höhe der Kursgebühr fällig. Die Nennung einer Ersatz-Teilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich. Sollte die/der Ersatzteilnehmer/in nicht bibu-Mitglied sein, müssen wir den Gäste-Seminarbeitrag verrechnen.